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Förderaufruf: Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“

Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ werden überjährige investive Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung gefördert. Die für den Projektaufruf 2025/2026 zur Verfügung stehenden Bundesmittel in Höhe von 333 Millionen Euro sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt. Interessenbekundungen können bis zum 15. Januar 2026 digital eingereicht werden.

Der Deutsche Bundestag hat im Wirtschaftsplan 2025 des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) Programmmittel in Höhe von 333 Millionen Euro für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) bereitgestellt. Damit werden Kommunen dabei unterstützt, ihre Sportstätten von besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zu erhalten und zu modernisieren.

Das Bundesprogramm SKS zielt zugleich darauf ab, den bundesweiten Sanierungsstau bei Sportstätten einschließlich Hallen- und Freibädern in den Städten und Gemeinden abzubauen. Sport- und Freizeitangebote fördern das soziale Miteinander. Dafür müssen die entsprechenden Einrichtungen in den Kommunen zur Verfügung stehen und voll funktionsfähig sein.

Fördergegenstand sind bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Dies umfasst neben Gebäuden auch Freibäder und Sportfreianlagen, wie z. B. Sport- und Tennisplätze. Gefördert wird deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung; Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Die Umwandlung in bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen ist ebenfalls möglich.

Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen.

Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 15. Januar 2026 ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes easy-Online einreichen. Das Portal wird ab dem 10. November 2025 freigeschaltet sein. Einzelheiten können dem Projektaufruf entnommen werden.

Informationsveranstaltung zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“
Am Donnerstag, den 27.11.2025 und Dienstag, den 02.12.2025 findet jeweils von 10:00 bis 12:00 Uhr eine digitale Informationsveranstaltung zum Projektaufruf 2025/2026 für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ statt.

Im Rahmen der Veranstaltung werden die Ziele und Schwerpunkte des Programms sowie die spezifischen Zuwendungsvoraussetzungen und der Ablauf des Interessenbekundungsverfahrens vorgestellt. Zudem wird das Projektskizzenformular erläutert.

Die Veranstaltung richtet sich an interessierte Städte und Gemeinden sowie Landkreise, die berechtigt sind, beim Bundesprogramm SKS eine Interessenbekundung einzureichen.

Eine Anmeldung für die Veranstaltung ist ab Dienstag, den 11.11.2025 über den folgenden Registrierungslink möglich. Die Auswahl des gewünschten Termins erfolgt direkt im Anmeldeformular.

Weitere Informationen zum Bundesprogramm finden Sie auf derWebseite des BBSR.

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