Fördermittel finden

Förderprogramme zum Einsatz nachwachsender Rohstoffe

Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger kann eine natürliche oder eine juristische Person sein, die eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland hat. Der Zuwendungsempfänger muss entsprechende Erfahrung bei der Durchführung vergleichbarer Maßnahmen wie der, für die eine Zuwendung beantragt wird, nachweisen.

Was wird gefördert?

  • Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben zu nachwachsenden Rohstoffen in den folgenden Bereichen:
    • Nachhaltige Erzeugung und Bereitstellung nachwachsender Ressourcen
    • Rohstoff- und Reststoffaufbereitung und -verarbeitung
    • Biobasierte Produkte und Bioenergieträger
    • Übergreifende Themen
    • Gesellschaftlicher Dialog
  • Aktuelle Förderschwerpunkte und Bekanntmachungen konkretisieren das Förderprogramm und weisen auf konkrete Themenstellungen hin.
     

Art und Umfang der Förderung?

  • Die Projektförderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Anteilfinanzierung.
  • Folgende Zuwendungsarten werden unterschieden:
    • Zuwendungen auf Kostenbasis
    • Zuwendungen auf Ausgabenbasis

Fördergebiet:
Bund

Voraussetzungen für eine Förderung?
Voraussetzungen für eine Förderung sind u.a., dass

  • das Vorhaben der Zielsetzung des vorliegenden Förderprogramms entspricht,
  • an der Durchführung des Projektes ein erhebliches Bundesinteresse besteht,
  • der Antragsteller über die notwendige Qualifikation und eine ausreichende
  • personelle und materielle Kapazität zur Durchführung der Arbeiten verfügt,
  • die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind und die Verwendung der
  • Bundesmittel ordnungsgemäß nachgewiesen werden kann,
  • die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist,
  • mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde,
  • das Vorhaben zumindest teilweise in der Bundesrepublik Deutschland
  • durchgeführt wird und die Ergebnisse in der Bundesrepublik Deutschland
  • verwertbar sind

Ansprechpartner:
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR)
Hofplatz 1, 18276 Gülzow
Tel.: 03843/6930-0
Fax: 03843/6930-102
info(at)fnr.de

Weiterführende Informationen:

 

 

Kommunale Klima-Offensive Rheinland-Pfalz

Was ist KIPKI?

KIPKI steht für das Kommunale Investitionsprogramm „Klimaschutz und Innovation“. Dabei handelt es sich um ein von der Landesregierung initiiertes 250 Millionen Euro schweres Förderprogramm, mit welchem die Kommunen dabei unterstützt werden, eigene Maßnahmen zum Klimaschutz oder zur Anpassung an die Klimawandelfolgen umzusetzen.

Wie teilen sich die 250 Millionen Euro für KIPKI auf?

Im Rahmen von KIPKI werden den Kommunen 180 Millionen Euro zur Umsetzung von kommunalen Maßnahmen des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel zur Verfügung gestellt. Jede Kommune kann einen festgelegten Betrag abrufen und für wirksame Klimaschutzmaßnahmen bzw. Maßnahmen zur Anpassung an die Klimawandelfolgen einsetzen. Die Federführung für die Pauschalförderungen hat das Klimaschutzministerium.

In einem zweiten Strang, dem wettbewerblichen Verfahren, stehen den Kommunen und – im Bereich der Wasserstoffförderung unter der Voraussetzung, dass die Maßnahme in kommunalem Interesse ist – auch Unternehmen 60 Millionen Euro zur Verfügung. Die Federführung hierfür liegt beim Wirtschaftsministerium. Die restlichen Mittel beinhalten Administrierungskosten sowie Beratungskosten, da den Kommunen im Zuge der Antragserstellung und Projektbegleitung Beratungsleistungen zur Verfügung gestellt werden.

Was unterscheidet KIPKI von anderen Förderprogrammen?

Das Besondere an diesem Förderprogramm ist seine Einfachheit. Mit vergleichsweise geringem Aufwand können die Kommunen aus einem Maßnahmenkatalog, der so genannten Positivliste, auswählen, was bei ihnen vor Ort sinnvoll und gut umzusetzen ist. Die Liste reicht vom Aufbau einer nachhaltigen Wärmeversorgung über die energetische Sanierung kommunaler Liegenschaften oder die Umsetzung kommunaler Förderprogramme, etwa zu E-Lastenrädern oder Balkon-PV-Anlagen bis hin zu Beschattungsmaßnahmen auf öffentlichen Plätzen. Klimaschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Klimawandelfolgenanpassung in Schulen und Kitas bilden einen eigenen Förderschwerpunkt.

Für die Förderung muss kein kommunaler Eigenanteil erbracht werden, jede Kommune erhält Geld, gemessen an der Einwohnerzahl. Pro Einwohnerin bzw. Einwohner sind das rund 44 Euro.
Da einige Maßnahmen höhere Kosten verursachen, als KIPKI-Mittel zur Verfügung stehen, kann KIPKI mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden, sofern dies nicht durch andere Zuwendungsgeber ausgeschlossen wurde. Hinzu kommt ein innovativer Wettbewerbsteil.

Wie viel Geld erhalten die Kommunen im Rahmen der Zuweisung, wie sieht der Verteilungsschlüssel aus?

Teilt man 180 Millionen durch die Einwohner/innenzahl von 4.106.485 Menschen, ergibt sich ein Betrag von 43,83 Euro pro Einwohnerin/Einwohner. Dieser Faktor wird bei kreisfreien Städten vollständig zu Grunde gelegt. Bei kreisangehörigen Kommunen wird eine Aufteilung von 1/3 für den Landkreis und 2/3 für die kreisangehörige Stadt / die Verbandsgemeinde / die verbandsfreie Gemeinde vorgesehen.

Wie funktioniert der Wettbewerb?

Mit den insgesamt 60 Mio. Euro, die für den KIPKI-Wettbewerb zur Verfügung stehen, werden besonders innovative Leuchtturmprojekte des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung gefördert. In diesem Bereich setzt die Landesregierung gezielt Schwerpunkte, die in den kommenden Jahren maßgeblich für die klimapolitischen Ambitionen sein werden und die so nicht von der Pauschalförderung abgedeckt werden können. Darunter fallen Maßnahmen zur Nutzung der Wasserstofftechnologie, zu kommunalen Nahwärmenetzen sowie zur klimafreundlichen Ausgestaltung der Innenstädte und von kommunalen Begegnungsorten in Ortsgemeinden. Der kommunalen Ebene soll die Möglichkeit gegeben werden, ganzheitliche Konzepte und auch neue Ideen zu entwickeln, die mit Hilfe von KIPKI in die Tat umgesetzt werden können. Die Projektanträge werden von einer Expertenjury bewertet und ausgezeichnet. Danach beginnt die Umsetzungsphase, bei der die Kommunen von der Landesregierung sowohl ideell und kommunikativ, vor allem aber finanziell begleitet werden. Am Ende des Wettbewerbs sollen Projekte stehen, die über die Landesgrenzen hinaus Beispielcharakter für den Innovationsgeist im Land und eine zukunftsgerichtete Klimaschutzpolitik haben.

Wer kann sich bewerben?

Im Rahmen des Zuweisungsverfahrens können alle kreisfreien Städte, alle Landkreise, alle Verbandsgemeinden sowie alle verbandsfreien Gemeinden einen Förderantrag im Klimaschutzministerium stellen. Die Ortsgemeinden sollen an den Zuweisungen an die Verbandsgemeinden partizipieren können. Im KIPKI Wettbewerb sind ebenfalls die Ortsgemeinden mit kreativen Ideen antragsberechtigt sowie mit Blick auf Wasserstoffprojekte – unter bestimmten Voraussetzungen – auch private Unternehmen.

Ab wann können die Anträge auf Förderung gestellt werden?

Der Entwurf der Landesregierung wird Anfang 2023 in das parlamentarische Verfahren gehen. Damit kann das Gesetz im ersten Halbjahr des kommenden Jahres im Landtag beschlossen werden. Wenn das Parlament dem Vorschlag der Regierung folgt, können die Kommunen ab 1. Juli 2023 die Auszahlung von Fördermitteln beantragen.

Wo findet man den Förderantrag? Wohin schicken diesen die Kommunen?

Ein entsprechendes Formblatt wird rechtzeitig vor Inkrafttreten des Gesetzes bereitgestellt. Für die Antragsbearbeitung wird im Klimaschutzministerium ein eigenes KIPKI-Referat gegründet.

Was sind die Kriterien für einen Förderantrag?

Die Kommunen müssen lediglich mitteilen, welche Projekte von der Positivliste sie umsetzen wollen und wie viel Geld sie - bis zur durch die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner bemessenen Höchstgrenze - zur Umsetzung beantragen.

Kann die Kommune mit dem Geld auch bereits laufende Projekte finanzieren?

Nein, das Geld soll in neue zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen investiert werden. Es geht bei diesem Programm nicht darum, die im Klimaschutz engagierten Kommunen finanziell zu entlasten, sondern in ganz Rheinland-Pfalz zusätzliche Klimaschutzanstrengungen auszulösen.

Bis wann müssen die Maßnahmen der Kommunen umgesetzt sein?

Als Antragsstart ist der 1. Juli 2023 vorgesehen. Die Kommunen können dann bis Ende Oktober 2023 entscheiden, welche Projekte sie umsetzen wollen und erhalten zum Projektstart die beantragte Fördersumme. Bis zum 31.07.2026 haben die Kommunen dann Zeit, die Projekte umzusetzen. Der Nachweis der Mittelverwendung ist dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau bis spätestens 31. Juli 2026 vorzulegen.

Was ist der KKP?

Der Kommunale Klimapakt soll den Kommunen dabei helfen, ihre Klimaschutzziele zu erreichen und sich effektiv an die Folgen des Klimawandels anzupassen. Der Pakt wurde federführend vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität in Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau sowie dem Ministerium des Innern, dem Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen und der Energieagentur Rheinland-Pfalz mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Verband kommunaler Unternehmen erarbeitet. Alle Kommunen in Rheinland-Pfalz können sich dem Kommunalen Klimapakt anschließen. Mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung bekennen sich die Kommunen zu den Klimaschutzzielen der Landesregierung und erhalten dazu umfassende, maßgeschneiderte Beratung hinsichtlich Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Perspektivisch sollen die KKP-Kommunen auch von einer höheren Förderquote bei entsprechenden Landesförderprogrammen profitieren.

Wie können Kommunen dem KKP beitreten?

Der Beitritt zum Kommunalen Klimapakt ist für alle Landkreise, kreisfreien sowie kreisangehörigen Städte, Verbands- und Ortsgemeinden auf freiwilliger Basis möglich und erfolgt durch die Abgabe einer entsprechenden Beitrittserklärung, die u.a. einen Ratsbeschluss beinhaltet. Ein Beitritt ist ab dem 1. März 2023 möglich. Der Beitritt von Ortsgemeinden muss über die Verbandsgemeindeverwaltung gebündelt erfolgen.

Wie viel kostet eine Teilnahme?

Der Beitritt zum KKP ist kostenfrei. Voraussetzung ist ein Ratsbeschluss, der mit der Beitrittserklärung eingereicht werden muss.

An welche Kriterien müssen sich die Kommunen halten?

Mit ihrem Beitritt zum KKP bekennen sich die Kommunen zu den Klimaschutzzielen des Landes und forcieren daher ihr Engagement im Klimaschutz und bei der Anpassung an die Klimawandelfolgen. Die Kommunen müssen Maßnahmen aus dem Bereich Klimaschutz und Anpassung an die Klimawandelfolgen, die sie nach dem Beitritt zum KKP in Angriff nehmen möchten, benennen.

Wie sieht die Beratung aus?

Die Ausgangslage für die Beratung ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Es gibt Kommunen, die am Anfang ihrer Bemühungen stehen und es gibt Kommunen, die bereits sehr viele Maßnahmen im Klimaschutz und bei der Anpassung an die Klimawandelfolgen umgesetzt haben. Die Energieagentur RLP sowie das Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen RLP werden daher in einem ersten Schritt gemeinsam mit den KKP-Kommunen eine Bestandsaufnahme in Form einer Initialberatung / Erstberatung durchführen. Somit wird sichergestellt, dass die teilnehmenden KKP-Kommunen im weiteren Verlauf eine substantielle, bedarfsorientierte und intensive (Umsetzungs-)Beratung im Bereich Klimaschutz und Klimawandelfolgenanpassung erhalten. Ein Bestandteil der Beratung ist u.a. die konkrete Unterstützung beim Beantragen und Abrufen von Bundes- und Landesfördermitteln im Bereich Klimaschutz und Klimawandelfolgenanpassung sowie bei der gemeinsamen Erarbeitung von Klimaschutz- und Klimawandelfolgenanpassungsstrategien. Im Rahmens des „Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation“ (KIPKI) erhalten die teilnehmenden Kommunen zusätzlich eine individuelle Unterstützung zum effizienten und strukturierten Einsatz der Mittel.

Welche weiteren Maßnahmen sind angedacht, um KKP-Kommunen bei ihrer Arbeit zu unterstützen?

Den Kommunen werden spezifische Tools, bspw. im Energiemanagement zur Verfügung gestellt. Bei fachspezifischen Fragen, haben die Kommune die Möglichkeit, auf einen Pool externer Dienstleister zurückzugreifen. Auf einer zentralen Website zum Kommunalen Klimapakt werden Praxisbeispiele und Leitfäden bereitgestellt. Eine landesweite Förder- und Beratungsplattform wird derzeit aufgebaut, damit alle Förderprogramme (EU, Bund, Land) im Bereich Klimaschutz sowie Anpassung an die Klimawandelfolgen schnell und einfach zu finden sind.
Um Hemmnisse und Zielkonflikte bei der Umsetzung von Maßnahmen des Klimaschutzes und der Anpassung an die Klimawandelfolgen sowie potentielle Optimierungsansätze identifizieren zu können, wird es eine systematische Analyse der Regelwerke des Landes sowie eine Evaluation der ordnungspolitischen Rahmenbedingungen geben.

Was kostet der KKP das Land?

Im Doppelhaushalt 2023/24 werden zusätzlich 9.777.800 Euro eingeplant. Die Anmeldungen stehen unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Beschlussfassung.

Welche Rolle haben die kommunalen Verbände?

Die kommunalen Verbände sind die zentralen Pakt-Partner. Der KKP ist ein dynamischer Prozess und wird nach den Unterstützungsbedürfnissen der Kommunen regelmäßig fortgeschrieben. Hierfür ist der Austausch mit den kommunalen Verbänden essentiell. Durch ihre Rückmeldungen können die Leistungen (Beratung, Förderung, Hilfsmittel) und Strukturen nach den Bedürfnissen der KKP-Kommunen stetig angepasst werden.

Ab wann startet der KKP?

Alle rheinland-pfälzischen Städte, Landkreise und Verbandsgemeinden können bereits jetzt ihren Beitritt zum KKP vorbereiten und den notwendigen Ratsbeschluss erwirken. Ab dem 1. März 2023 können sie diesen zusammen mit der Beitrittserklärung beim MKUEM einreichen. Alle Informationen und Dokumente werden auf der Website des Klimaschutzministeriums eingestellt.

 

 

Förderprogramm für Hochwassergeschädigte

Wer wird gefördert?
Vom Hochwasser am 14. und 15. Juli 2021 betroffene private Haushalte, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Angehöriger freier Berufe und selbstständig Tätiger sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft und kommunale Gebietskörperschaften in den Landkreisen Ahrweiler, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und in der kreisfreien Stadt Trier.

Was wird gefördert?

Art und Umfang der Förderung?

  • Finanzielle Soforthilfen als Billigkeitsleistungen nach Maßgabe des § 53 Landeshaushaltsordnung
  • Staatliche Förderungen zum Wiederaufbau

Fördergebiet:
Landkreise Ahrweiler, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und die kreisfreie Stadt Trier

Voraussetzungen für eine Förderung?
Ausführliche Informationen unter: https://wiederaufbau.rlp.de/de/haeufige-fragen/

Ansprechpartner:
Liste mit den jeweiligen Ansprechpartner/innen unter: https://wiederaufbau.rlp.de/de/ansprechpartner/

Weiterführende Informationen:
Alle wissenswerten Informationen (u.a. Ansprechpartner, Gesetzestexte und Verordnungen, Antragsdokumente, häufig gestellte Fragen und Antworten) zum Thema „Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe“ finden sich auf der Homepage des zuständigen Ministeriums des Innern und für Sport unter: www.wiederaufbau.rlp.de

 

 

Staatliche Förderprogramme für Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen

Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) fördert der Bund seit 2021 die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau von Gebäuden. Gefördert werden Maßnahmen für mehr Energieeffizienz in Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie u.a. der Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien. Die Förderung unterstützt die Bürgerinnen und Bürgern dabei, ihr Zuhause zukunftsfest zu machen und künftig - auch durch die Ausweitung des CO₂-Emissionshandels auf den Gebäudesektor -deutlich steigende Kosten für fossile Brennstoffe zu vermeiden.

Der Fokus der Förderung liegt auf der Sanierung von Bestandsgebäuden, denn dort sind der Klimaschutzeffekt und die Fördereffizienz am größten.

Die BEG umfasst vier BEG-Teilprogramme:

  • „Wohngebäude (BEG WG) – Sanierung von Wohngebäuden“,
  • „Nichtwohngebäude (BEG NWG) – Sanierung von Nichtwohngebäuden“ sowie
  • „Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden“.
  • „Klimafreundlicher Neubau (BEG KfN) – Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden“

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen.

Ausführliche Informationen zu den aktuell geltenden Förderbedingungen finden Sie auf den Webseiten der BAFA und der KfW.

Neuer Bonus zum "Seriellen Sanieren"  

Als Serielle Sanierungen werden energetische Gebäude­sanierungen bezeichnet, die mit Hilfe von modular vor­gefertigten Elementen durch­geführt werden. Das können Dämm­elemente für Fassaden und Dächer sein – aber auch Teile der Anlage­ntechnik wie zum Beispiel Wärmepumpen­module. Diese Elemente können im Vergleich zu her­kömmlichen Bau­materialien vor Ort mit deutlich reduziertem zeitlichen Aufwand montiert werden. Das Wort „Seriell“ bezieht sich hier also nicht auf die Sanierung selbst, sondern auf das Herstellungs­verfahren der verwendeten Materialien.

Aktuelle und ausführliche Informationen zum neuen Bonus finden Sie auf den Webseiten der KfW und der BAFA

 

 

Förderprogramm zum Schutz der Wald- und Holzressourcen

Wer wird gefördert?
Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Verbände/Vereinigungen

Was wird gefördert?

  • Die Bundesministerien für Ernährung und Landwirtschaft und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz fördern aus Mitteln des Waldklimafonds Maßnahmen zum Erhalt und Ausbau des CO2-Minderungspotenzials von Wald und Holz sowie zur Anpassung der Wälder an den Klimawandel. Ziel ist es, den nationalen Klimaschutz und die Energieeffizienz zu stärken.
  • Gefördert werden Maßnahmen zu folgenden Förderschwerpunkten:
    1. Anpassung der Wälder an den Klimawandel,
    2. Sicherung der Kohlenstoffspeicherung und Erhöhung der CO2-Bindung von Wäldern,
    3. Erhöhung des Holzproduktspeichers sowie der CO2-Minderung und Substitution durch Holzprodukte,
    4. Forschung, Kontrolle und Beobachtung der Wirkungen des Klimawandels auf die Wälder und Waldökosysteme (Monitoring) sowie zur Steigerung des CO2-Minderungspotenzials von Holz und zur Anpassung der Wälder und der Forstbetriebe an den Klimawandel,
    5. Informations- und Kommunikationsmaßnahmen zum gezielten Wissens- und Methodentransfer.

Art und Umfang der Förderung?

  • Die Zuwendung erfolgt in Form eines Zuschusses.
  • Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art der Maßnahme und dem Antragsteller und kann bis zu 90%, in begründeten Ausnahmefällen auch bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
  • Bei gemeinschaftlichen Projekten wird die Zuwendungshöhe entsprechend der Anteile der jeweiligen Besitzart (Privat-, Kommunal-, Staatswald) festgelegt. Zudem werden das wirtschaftliche Eigeninteresse der Zuwendungsempfänger an der Maßnahme sowie der gesellschaftliche Mehrwert der Maßnahme berücksichtigt.
  • Eine Kumulierung mit Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme ist ausgeschlossen.

Fördergebiet:
Bund

Voraussetzungen für eine Förderung?

  • Das Projekt muss einem der fünf Förderschwerpunkte zuzuordnen sein und i.d.R. in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden.
  • Die mit dem Projekt verbundenen Effekte zur CO2-Minderung und/oder Anpassung der Wälder an den Klimawandel sind darzustellen.
  • Maßnahmen im Bereich des Kleinprivatwaldes sind möglichst gemeinschaftlich über geeignete Träger abzuwickeln. Bei großräumigen, besitzartenübergreifenden Vorhaben sind die Aktivitäten verschiedener Akteure möglichst zu vernetzen und es sind langfristig tragfähige Perspektiven zu eröffnen.
     

Ansprechpartner:
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
Waldklimafonds
Hofplatz 1
18276 Gülzow-Prüzen
Tel. (0 38 43) 69 30-3 40
Fax (0 38 43) 69 30-1 02
wkf@kiwuh.fnr.de

Weiterführende Informationen:
www.waldklimafonds.de

 

 

Fördermittelkompass der Energieagentur Rheinland-Pfalz

Der Fördermittelkompass der Energieagentur Rheinland-Pfalz zeigt in wenigen Schritten, welche Fördermittel für individuelle Vorhaben in Frage kommen. Kommunen, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger, aber auch Forschungseinrichtungen und Organisationen können hier nach geeigneten Förderprogrammen suchen. Dabei werden Programme von EU, Bund, Ländern, Kommunen und Energieversorgern einbezogen.

Zum Fördermittelkompass